22.08.2013, 12:41 PM
Da muss man mal ins Gesetz schauen, wer zu zuerst da war/ist.
Ist bei Einzug ein Kindergarten/Schule/Spielplatz resp. "Lärmquelle" bereits vorhanden, kann dagegen nicht geklagt werden. Kommt diese Einrichtung nach Einzug, bzw. du warst zuerst da, ist eine Klage auf Änderung/Unterlassung zulässig und erfolgsversprechend, wenn die Lärmbelästigung über das normale Maß hinaus geht.
Das "normale" Maß Lärm wird bei Kindern, wie bereits bekannt, anders definiert. Hier zu unterscheiden ist allerdings zwischen "Allgemeinlärm" und "gewerblichem Lärm".
Schallkanonen halte ich nicht für zielführend, eher sollte der Dialog mit den Verantwortlichen gesucht werden.
Sollte das nicht fruchten, würde ich auf das alljährlich genutzte Brutgebiet der "Stockschwanente" hinweisen. Die braucht viel Ruhe!
Ist bei Einzug ein Kindergarten/Schule/Spielplatz resp. "Lärmquelle" bereits vorhanden, kann dagegen nicht geklagt werden. Kommt diese Einrichtung nach Einzug, bzw. du warst zuerst da, ist eine Klage auf Änderung/Unterlassung zulässig und erfolgsversprechend, wenn die Lärmbelästigung über das normale Maß hinaus geht.
Das "normale" Maß Lärm wird bei Kindern, wie bereits bekannt, anders definiert. Hier zu unterscheiden ist allerdings zwischen "Allgemeinlärm" und "gewerblichem Lärm".
Schallkanonen halte ich nicht für zielführend, eher sollte der Dialog mit den Verantwortlichen gesucht werden.
Sollte das nicht fruchten, würde ich auf das alljährlich genutzte Brutgebiet der "Stockschwanente" hinweisen. Die braucht viel Ruhe!