30.09.2016, 11:32 AM
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 30.09.2016, 11:34 AM von SEBOJ.)
ochjo - was es nicht alles gibt;
[quote https://www.swissflyer.de/e-bike-foerder...nternehmer ]
Liebe Angestellte:
Ihr Arbeitgeber macht es Ihnen nun möglich, Ihr neues Fahrrad, Pedelec oder S-Pedelec über eine monatliche Gehaltsumwandlung aus dem Bruttogehalt zu bezahlen. Das verhilft Ihnen als Arbeitnehmer, einen Teil Ihrer Steuer- und Sozialversicherungsabgaben einzusparen. Im Klartext heißt das: Durch die Gehaltsumwandlung können Sie sich deutlich günstiger ein neues Rad anschaffen und erhalten ohne Kapitaleinsatz ein hochwertiges Fahrrad, Pedelec oder S-Pedelec mit der modernsten Technik. Machen Sie Ihren Chef aufmerksam auf die neuen Möglichkeiten der Fahrradförderung! Den „geldwerten Vorteil“, der mit dem privaten Nutzen eines „Dienstrads“ verbunden ist, versteuern Sie analog zum Dienstwagen pauschal mit monatlich 1 % des Listenpreises (UVP). Im Gegensatz zu der Regelung beim Dienstwagen muss der Arbeitsweg nicht versteuert werden. Für S-Pedelecs (bis 45 km/h) muss der Arbeitsweg zusätzlich mit 0,03 % des Listenpreises (UVP) pro Kilometer versteuert werden.
Liebe Chefs, Firmeninhaber und Selbständige:
Fördern Sie den Fahrradverkehr, indem Sie Ihren Mitarbeitern ein Dienstrad zur Verfügung stellen. Dieses ist dann auch auf allen privaten Wegen nutzbar. Zum Beispiel kann jeder Mitarbeiter sein Wunschbike über eine monatliche Gehaltsumwandlung aus dem Bruttogehalt zahlen. Das verhilft Ihren Mitarbeitern, einen Teil ihrer Lohnsteuer- und Sozialversicherungsabgaben einzusparen und der Mehrwertsteuer zu entgehen, sollten Sie vorsteuerabzugsberechtigt sein. Selbst wenn Sie als Arbeitgeber keinen zusätzlichen Beitrag in Form einer Lohnerhöhung zum Dienstrad zahlen, wird Ihren Mitarbeitern durch die Gehaltsumwandlung eine deutlich günstigere Anschaffung gegenüber einem Barkauf ermöglicht. Sie verschaffen den Mitarbeitern so einen enormen finanziellen Vorteil bei der Anschaffung eines neuen Fahrrads oder E-Bikes und erhalten dafür eine höhere Mitarbeitermotivation bei gleichzeitiger Senkung der Lohnnebenkosten. Das Konzept des Leasings als Gehaltsbaustein spart Ihnen so Sozialabgaben ein!
[/quote]
Dann noch die gesparten Sprit und Parkkosten ~ irgendwer hat mir vor kurzem erzählt eine Staatliche Förderung wäre im Gespräch X€ als Zuschuß !?
[quote https://www.swissflyer.de/e-bike-foerder...nternehmer ]
Liebe Angestellte:
Ihr Arbeitgeber macht es Ihnen nun möglich, Ihr neues Fahrrad, Pedelec oder S-Pedelec über eine monatliche Gehaltsumwandlung aus dem Bruttogehalt zu bezahlen. Das verhilft Ihnen als Arbeitnehmer, einen Teil Ihrer Steuer- und Sozialversicherungsabgaben einzusparen. Im Klartext heißt das: Durch die Gehaltsumwandlung können Sie sich deutlich günstiger ein neues Rad anschaffen und erhalten ohne Kapitaleinsatz ein hochwertiges Fahrrad, Pedelec oder S-Pedelec mit der modernsten Technik. Machen Sie Ihren Chef aufmerksam auf die neuen Möglichkeiten der Fahrradförderung! Den „geldwerten Vorteil“, der mit dem privaten Nutzen eines „Dienstrads“ verbunden ist, versteuern Sie analog zum Dienstwagen pauschal mit monatlich 1 % des Listenpreises (UVP). Im Gegensatz zu der Regelung beim Dienstwagen muss der Arbeitsweg nicht versteuert werden. Für S-Pedelecs (bis 45 km/h) muss der Arbeitsweg zusätzlich mit 0,03 % des Listenpreises (UVP) pro Kilometer versteuert werden.
Liebe Chefs, Firmeninhaber und Selbständige:
Fördern Sie den Fahrradverkehr, indem Sie Ihren Mitarbeitern ein Dienstrad zur Verfügung stellen. Dieses ist dann auch auf allen privaten Wegen nutzbar. Zum Beispiel kann jeder Mitarbeiter sein Wunschbike über eine monatliche Gehaltsumwandlung aus dem Bruttogehalt zahlen. Das verhilft Ihren Mitarbeitern, einen Teil ihrer Lohnsteuer- und Sozialversicherungsabgaben einzusparen und der Mehrwertsteuer zu entgehen, sollten Sie vorsteuerabzugsberechtigt sein. Selbst wenn Sie als Arbeitgeber keinen zusätzlichen Beitrag in Form einer Lohnerhöhung zum Dienstrad zahlen, wird Ihren Mitarbeitern durch die Gehaltsumwandlung eine deutlich günstigere Anschaffung gegenüber einem Barkauf ermöglicht. Sie verschaffen den Mitarbeitern so einen enormen finanziellen Vorteil bei der Anschaffung eines neuen Fahrrads oder E-Bikes und erhalten dafür eine höhere Mitarbeitermotivation bei gleichzeitiger Senkung der Lohnnebenkosten. Das Konzept des Leasings als Gehaltsbaustein spart Ihnen so Sozialabgaben ein!
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Dann noch die gesparten Sprit und Parkkosten ~ irgendwer hat mir vor kurzem erzählt eine Staatliche Förderung wäre im Gespräch X€ als Zuschuß !?