27.08.2014, 08:57 AM
Wenn vorher Nebel da ist und nach Einsatz der patentgemäßen Vorrichtung kein Nebel mehr da ist, dann beweist IMHO allein dieser Tatbestand, dass eine ausreichende Erfindungshöhe erzielt wurde.
Wenn einer rausfinden sollte, dass er dreimal kurz und dreimal lang in die Hände klatschen muss, um Nebelwände abregnen zu lassen, so wäre das zwar grenzwertiger aber IMHO immer noch patentwürdig. Dazu ist das Interesse an der Nebelbeseitigung einfach zu hoch.
Andereseits hab ich meinen letzten Nebel (Sichtweite 20 Meter) vor nun auch schon gefühlten 15 Jahren in Hamburg erlebt....
Wenn einer rausfinden sollte, dass er dreimal kurz und dreimal lang in die Hände klatschen muss, um Nebelwände abregnen zu lassen, so wäre das zwar grenzwertiger aber IMHO immer noch patentwürdig. Dazu ist das Interesse an der Nebelbeseitigung einfach zu hoch.
Andereseits hab ich meinen letzten Nebel (Sichtweite 20 Meter) vor nun auch schon gefühlten 15 Jahren in Hamburg erlebt....